Informationen und Hilfen zum Prozess der Ersteinschätzung
Mithilfe des Antragsverfahrens zur Online-Ersteinschätzung wird für digitale Anwendungen, die noch nicht im Katalog erfasst sind, eine Einschätzung oder Folgeabschätzung beantragt.
Falls sich bei der Eingabe einer digitalen Anwendung ein grünes Risiko ergibt, erhalten Sie direkt nach dem Abschluss des Antrags eine vorläufige Nutzungsempfehlung.
Folgende Hilfen unterstützen Sie bei der Durchführung des Antrages zur Ersteinschätzung: